Forderungsverkauf mit Cash for Claim

Was ist überhaupt eine Forderung, die ich mit Cash for Claim verkaufen kann?

Grundsätzlich können Sie fast jede Art von Forderung zum Verkauf anbieten – sei es eine Forderung als Gläubiger in einem Insolvenzverfahren, sei es die Kaufpreisforderung aus einem Kaufvertrag oder bspw. die Forderung aus einer Erbschaft.

Viele Forderungen – wie bspw. die Kaufpreisforderung beim Kaufvertrag oder die Vergütungsforderung beim Dienstleistungs- oder Werkvertrag – hängen von der Erbringung einer Gegenleistung ab. Für den erfolgreichen Verkauf der Forderung über Cash for Claim ist es erforderlich, dass Sie die von Ihnen zu erbringende Leistung (bspw. Übergabe der Kaufsache oder Erledigung der Dienstleistung) bereits erbracht haben und so direkt die Gegenleistung fordern können.

Zu beachten ist, dass über Cash for Claim keine Rahmenvereinbarung mit Unternehmen vermittelt wird, mittels derer regelmäßig anfallende Forderungen als Mittel der Unternehmensfinanzierung verkauft werden.

Gibt es irgendwelche Beschränkungen für einen Verkauf?

Über Cash for Claim können Sie jede Art von zulässiger Forderung zum Verkauf anbieten – gleich ob als privater Verbraucher oder als Unternehmen.

Wichtig ist, dass es sich – gerade bei Unternehmen als Verkäufern - um einzelne Forderungen handelt und keine wiederkehrenden Verkäufe mit Finanzierungsfunktion erfolgen.

Außerdem bestehen Mindestwerte für die zu verkaufende Forderung:

  • Bei einer Insolvenzforderung im Rahmen eines größeren Insolvenzverfahrens (bspw. Magellan-Insolvenz oder P & R-Insolvenz) liegt der Mindestwert der zu verkaufenden Forderung bei 2.000,00 €.
  • Bei sonstigen Forderungen liegt der Mindestwert der zu verkaufenden Forderung bei 50.000,00 €.
Kann ich nur als Verbraucher Forderungen mit Cash for Claim verkaufen oder kann ich dies auch als Unternehmen?

Über Cash for Claim können Sie jede Art von zulässiger Forderung zum Verkauf anbieten – gleich ob als privater Verbraucher oder als Unternehmen.

Wichtig ist, dass es sich – gerade bei Unternehmen als Verkäufern - um einzelne Forderungen handelt und keine wiederkehrenden Verkäufe mit Finanzierungsfunktion erfolgen.

Gibt es für Unternehmen zu beachtende Besonderheiten?

Grundsätzlich nicht.

Wie bereits an anderer Stelle beschrieben ist wichtig, dass es sich – gerade bei Unternehmen als Verkäufern - um einzelne Forderungen handelt und keine wiederkehrenden Verkäufe mit Finanzierungsfunktion erfolgen.

Worauf sollte ich bei meiner anzubietenden Forderung achten?

Zunächst ist wichtig, dass Sie die im Rahmen eines Vertragsverhältnisses von Ihnen ggf. zu erfüllende Leistung erbracht haben, also bspw. Ihre Dienstleistung erbracht haben, das vertragsmäßige Werk erstellt haben, die Kaufsache übergeben haben o.ä.

Hängt Ihre eigene Forderung, die Sie verkaufen möchten, nicht von einer von Ihnen zu erbringenden Leistung ab (bspw. bei einer Forderung im Rahmen einer Erbschaft oder oftmals bei Schadensersatzansprüchen), ist dieser Punkt unbeachtlich.

Zudem darf der Übertragung der Forderung kein wirksames Abtretungsverbot entgegenstehen – ein solches würde sich typischerweise aus dem von Ihnen geschlossenen Vertragsverhältnis oder ggf. auch den AGB Ihres Vertragspartners (oder Ihren eigenen) ergeben.

Etwaige weitere Hemmnisse der Durchsetzung Ihrer Forderung sollten Sie bei Ihren Angaben zur zu verkaufenden Forderung gleich mit angeben – so bspw., ob der Schuldner Ihrer Forderung bereits Gegenrechte angemeldet hat, wirtschaftlich nicht leistungsfähig ist bzw. bereits Insolvenz beantragt hat o.ä.

Was kostet mich die Registrierung bei Cash-for-Claim?

Die Registrierung ist für Sie kostenfrei.

Kostet mich ein Verkauf meiner Forderung Geld? 

Der Verkauf Ihrer Forderung ist für Sie kostenfrei.

Mit Einstellen einer Forderung zum Verkauf zeigen Sie uns Ihren Veräußerungswunsch an. Sie ermöglichen uns damit, für diese Forderung einen oder mehrere Kaufinteressenten zu finden und Ihnen diese für den Abschluss eines Kaufvertrages zu vermitteln.

Im Falle des erfolgreichen Verkaufes Ihrer Forderung erhalten wir vom Käufer eine Vermittlungsprovision.

Wie läuft ein Verkauf einer Forderung ab?

Sobald Sie eine einzelne Forderung bei uns in der App zum Verkauf eingestellt haben, sind wir von Ihnen ermächtigt, einen oder mehrere Kaufinteressenten für diese Forderung zu suchen.

Liegt ein konkretes Kaufangebot eines oder mehrerer Kaufinteressenten für Ihre Forderung vor, wird dieses in der App für Sie sichtbar und Sie werden hierüber gesondert informiert.

Sie können dieses Angebot annehmen oder ablehnen.

Im Falle der Annahme wird über den Verkauf der Forderung ein gesonderter schriftlicher Kaufvertrag geschlossen. Die genaueren Rahmenbedingungen hierzu hängen vom jeweiligen Kaufangebot ab und werden Ihnen im Einzelnen aufgezeigt.

Die Zahlungsabwicklung hinsichtlich des Kaufpreises erfolgt direkt zwischen Ihnen und dem Käufer der Forderung. Die genaueren Rahmenbedingungen hierzu hängen vom jeweiligen Kaufangebot ab und werden Ihnen im Einzelnen aufgezeigt.

Mit Abschluss des Kaufvertrages über die Forderung wird diese automatisch auf den Käufer übertragen. Sobald der Kaufpreis gezahlt ist, ist der Verkauf abgewickelt.

Wird meine Forderung automatisch verkauft, wenn ein Kaufinteressent ein Angebot vorlegt?

Nein. Sie haben zu jeder Zeit die Abläufe in der Hand.

Sobald ein Angebot eines Kaufinteressenten vorliegt, werden Sie hierüber gesondert informiert. Das Angebot wird dann in der Einzelansicht zu der jeweiligen Forderung in unserer App für Sie erscheinen. Hier können Sie über Annahme oder Ablehnung entscheiden.

Gibt es einen Mindestwert der Forderung, die ich zum Verkauf anbieten möchte?

Ja. Der Mindestwert hängt davon ab, welche Art von Forderung Sie zum Verkauf anbieten.

Bei einer Insolvenzforderung im Rahmen eines größeren Insolvenzverfahrens (bspw. Magellan-Insolvenz oder P & R-Insolvenz) liegt der Mindestwert der zu verkaufenden Forderung bei 2.000,00 €.

Bei sonstigen Forderungen liegt der Mindestwert der zu verkaufenden Forderung bei 50.000,00 €.